JudikaturOGH

RS0124538 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2025

Ein mit dem Hinweis auf ein Erbteilungsübereinkommen gefasster rechtskräftiger Einantwortungsbeschluss ist taugliche Grundlage für die Verbücherung des damit dokumentierten Eigentumsübergangs an die Erben; der Vorlage des Erbteilungsübereinkommens bedarf es nicht.

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