RS0124280 – OGH Rechtssatz
Der Gläubiger, dem der Anspruch des Verpflichteten auf Insolvenz-Ausfallgeld im Sinn des § 308 Abs 1 EO überwiesen wurde, ist berechtigt, diesen Anspruch namens des Verpflichteten durch Antragstellung bei der IEF-Service-GmbH geltend zu machen.