RS0124074 – OGH Rechtssatz
Ob ein Betriebsübergang im Sinne des § 3 AVRAG vorliegt, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und begründet demzufolge regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
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