JudikaturOGH

RS0124243 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2025

Entscheidet der Oberste Gerichtshof im Zusammenhang mit der Behandlung eines Rechtsmittels über einen Eventualantrag auf Ordination, so hat dies in der für die Behandlung des Rechtsmittels vorgesehenen Besetzung zu geschehen.

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