JudikaturOGH

RS0123785 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2008

Informationen zu Art 90 AEUV (früher Art 70 EG, davor Art 74 EGV, noch früher Art 74 EWGV)

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HINWEIS ZUR ABFRAGE:

Die gemeinsame Verkehrspolitik ist in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.

Bei der Suche nach Rechtsprechung zur gemeinsamen Verkehrspolitik empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:

Norm: (EWGV Art74) oder (EGV Maastricht Art74) oder (EG Amsterdam Art70) oder (AEUV Lissabon Art90)

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Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags siehe RS0123653.

Rückverweise