JudikaturOGH

RS0123788 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2008

Informationen zu Art 58 AEUV (früher Art 51 EG, davor Art 61 EGV, noch früher Art 61 EWGV)

~

HINWEIS ZUR ABFRAGE:

Die Dienstleistungen im Verkehr und im Kapitalverkehr sind in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.

Bei der Suche nach Rechtsprechung zu Dienstleistungen im Verkehr und im Kapitalverkehr empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:

Norm: (EWGV Art61) oder (EGV Maastricht Art61) oder (EG Amsterdam Art51) oder (AEUV Lissabon Art58)

~

~

Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags siehe RS0123653.

Rückverweise