RS0123788 – OGH Rechtssatz
Informationen zu Art 58 AEUV (früher Art 51 EG, davor Art 61 EGV, noch früher Art 61 EWGV)
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HINWEIS ZUR ABFRAGE:
Die Dienstleistungen im Verkehr und im Kapitalverkehr sind in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.
Bei der Suche nach Rechtsprechung zu Dienstleistungen im Verkehr und im Kapitalverkehr empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:
Norm: (EWGV Art61) oder (EGV Maastricht Art61) oder (EG Amsterdam Art51) oder (AEUV Lissabon Art58)
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Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags siehe RS0123653.