RS0123791 – OGH Rechtssatz
Informationen zu Art 56 AEUV (früher Art 49 EG, davor Art 59 EGV, noch früher Art 59 EWGV)
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HINWEIS ZUR ABFRAGE:
Der freie Dienstleistungsverkehr ist in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.
Bei der Suche nach Rechtsprechung zum freien Dienstleistungsverkehr empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:
Norm: (EWGV Art59) oder (EGV Maastricht Art59) oder (EG Amsterdam Art49) oder (AEUV Lissabon Art56)
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Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags siehe RS0123653.