RS0123780 – OGH Rechtssatz
Informationen zu Art 50 AEUV (früher Art 44 EG, davor Art 54 EGV, noch früher Art 54 EWGV)
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HINWEIS ZUR ABFRAGE:
Die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit ist in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.
Bei der Suche nach Rechtsprechung zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:
Norm: (EWGV Art54) oder (EGV Maastricht Art54) oder (EG Amsterdam Art44) oder (AEUV Lissabon Art50)
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Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags siehe RS0123653.