RS0123794 – OGH Rechtssatz
Informationen Art 48 AEUV (früher Art 42 EG, davor Art 51 EGV, noch früher Art 51 EWGV)
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HINWEIS ZUR ABFRAGE:
Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.
Bei der Suche nach Rechtsprechung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:
Norm: (EWGV Art51) oder (EGV Maastricht Art51) oder (EG Amsterdam Art42) oder (AEUV Lissabon Art48))
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Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags siehe RS0123653.