RS0123796 – OGH Rechtssatz
Informationen zu Art 37 AEUV (früher Art 31 EG, davor Art 37 EGV, noch früher Art 37 EWGV)
~
HINWEIS ZUR ABFRAGE:
Die staatlichen Handelsmonopole sind in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.
Bei der Suche nach Rechtsprechung zu den staatlichen Handelsmonopolen empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:
Norm: (EWGV Art37) oder (EGV Maastricht Art37) oder (EG Amsterdam Art31) oder (AEUV Lissabon Art37)
~
~
Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags siehe RS0123653.