JudikaturOGH

RS0123796 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2008

Informationen zu Art 37 AEUV (früher Art 31 EG, davor Art 37 EGV, noch früher Art 37 EWGV)

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HINWEIS ZUR ABFRAGE:

Die staatlichen Handelsmonopole sind in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.

Bei der Suche nach Rechtsprechung zu den staatlichen Handelsmonopolen empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:

Norm: (EWGV Art37) oder (EGV Maastricht Art37) oder (EG Amsterdam Art31) oder (AEUV Lissabon Art37)

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Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags siehe RS0123653.

Rückverweise