JudikaturOGH

RS0123798 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2008

Informationen zu Art 34 AEUV (früher Art 28 EG, davor Art 30 EGV, noch früher Art 30 EWGV)

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HINWEIS ZUR ABFRAGE:

Das Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung ist in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.

Bei der Suche nach Rechtsprechung zum Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:

Norm: (EWGV Art30) oder (EGV Maastricht Art30) oder (EG Amsterdam Art28) oder (AEUV Lissabon Art34)

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Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags siehe RS0123653.

Rückverweise