RS0123798 – OGH Rechtssatz
Informationen zu Art 34 AEUV (früher Art 28 EG, davor Art 30 EGV, noch früher Art 30 EWGV)
~
HINWEIS ZUR ABFRAGE:
Das Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung ist in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.
Bei der Suche nach Rechtsprechung zum Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:
Norm: (EWGV Art30) oder (EGV Maastricht Art30) oder (EG Amsterdam Art28) oder (AEUV Lissabon Art34)
~
~
Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags siehe RS0123653.