RS0123784 – OGH Rechtssatz
Informationen zu Art 20 AEUV (früher Art 17 EG, davor Art 8 EGV)
~
HINWEIS ZUR ABFRAGE:
Die Unionsbürgerschaft ist in den verschiedenen Fassungen des EG-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.
Bei der Suche nach Rechtsprechung zur Unionsbürgerschaft empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:
Norm: (EGV Maastricht Art8) oder (EG Amsterdam Art17) oder (AEUV Lissabon Art20)
~
~
Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des EG-Vertrags siehe RS0123653.