JudikaturOGH

RS0124076 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2025

Mobbing verlangt in der Regel eine andauernde Handlung, ein prozesshaftes Geschehen, während geschlechtsbezogene Belästigungen schon durch eine einmalige schwerwiegende Verhaltensweise begangen werden können.

Rückverweise