13Os85/17z—OGH Entscheidung
11. Oktober 2017
…Absicht des Täters zur Tatzeit abstellt, mehr als die Hälfe des Gewinns in die neuerliche Suchtmittelbeschaffung für den Eigenkonsum fließen zu lassen (RIS Justiz RS0125836, RS0124622). Die Frage, ob der aus Suchtmittelgeschäften erwirtschaftete Gewinn tatsächlich im intendierten Sinn verwendet wurde, betrifft hingegen gerade keinen entscheidenden Umstand (15 Os 22…