14Os140/08g—OGH Entscheidung
04. November 2008
…Im Hinblick darauf, dass nach insoweit einhelliger Lehre und Judikatur 100 Personen jedenfalls eine Menschenmenge iS des § 274 Abs 1 StGB darstellen (RIS-Justiz RS0123818; Oshidari/Althuber, SbgK § 274 Rz 8), sind die angeführten Konstatierungen bezüglich des angesprochenen Tatbestandsmerkmals somit hinreichend deutlich. Die Rechtsrüge (Z 9 lit a) übergeht…