JudikaturOGH

RS0123901 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juli 2008

Die für einen Antrag nach Art 139 B-VG erforderliche Präjudizialität fehlt, wenn die in Zweifel gezogene Norm offenkundig gemeinschaftsrechtswidrig und ihre Anwendung daher denkunmöglich ist.

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