14Os81/10h—OGH Entscheidung
24. August 2010
…beachten, dass in Bezug auf Entscheidungen, durch die der Angeklagte gerichtlich außer Verfolgung gesetzt worden ist, dem Privatankläger der angesprochene Rechtsbehelf nicht zusteht (RIS Justiz RS0123643, RS0123644). Dieser Einschränkung kommt auch hier Bedeutung zu: Da die StPO gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren einzustellen, kein ordentliches Rechtsmittel vorsieht, ist diese…