JudikaturOGH

RS0123605 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juni 2008

Der Begriff der „Schwangerschaft" gemäß §10 Abs1 MSchG ist nicht abweichend von dem in der „Mutterschutzrichtlinie" verwendeten Begriff der „schwangeren Arbeitnehmerin" zu verstehen.

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