JudikaturOGH

RS0123718 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2013

Ein Rekurs des Leiters der Einrichtung gegen eine Entscheidung, die eine freiheitsbeschränkende Maßnahme für unzulässig erklärt, ist nur zulässig, wenn das Rechtsmittel (in Anlehnung an die Vorbildbestimmung des § 28 iVm § 26 UbG) in der mündlichen Verhandlung angemeldet wurde.

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