4Ob22/23y—OGH Entscheidung
27. Juni 2023
…gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb nichtig sein, enthält doch § 7 VerG keine Beschränkung auf eine inhaltliche Sittenwidrigkeit des Beschlusses eines Vereinsorgans (RS0123632). Dabei sind Beschlüsse nichtig, wenn dies Inhalt und Zweck eines verletzten Gesetzes oder die guten Sitten gebieten. Andere gesetz oder statutenwidrige Beschlüsse bleiben gültig, sofern…