JudikaturOGH

RS0123724 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 2020

Es ist Aufgabe der Disziplinargerichtsbarkeit, insbesondere auf dem Sektor der Abwicklung von Treuhandschaften auf eine permanente, umfassende und (insbesondere auch für die rechtssuchende Allgemeinheit) erkennbare Sensibilisierung des dazu gebotenen Standesbewusstseins hinzuwirken und damit eine entscheidende Signalwirkung im Kernbereich berufsspezifischer Grundanliegen der Rechtsanwaltschaft zu setzen.

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