JudikaturOGH

RS0123583 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Mai 2008

Die Bestimmung des § 490 ZPO (allenfalls iVm § 513 ZPO) ist im Wege der Analogie auf in außerstreitigen Verfahren ergangene Unterhaltsbeschlüsse anzuwenden.

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