RS0123419 – OGH Rechtssatz
Die bloße wirtschaftliche Abhängigkeit des Betriebes eines Konzernunternehmens von jenem der Konzernmutter reicht nicht aus, um letztere als Dienstgeberin im Sinne des §35 Abs1 ASVG anzusehen und als Beitragsschuldnerin in Haftung nehmen zu können.