JudikaturOGH

RS0123388 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2019

Bereits mit einem auch noch nicht rechtskräftigen Abgabenbescheid über die Versteuerung von Verdienstentgangsrenten hat der Geschädigte einen (ersatzfähigen) Vermögensnachteil erlitten. Sofern sich diese Abgabenschuld im finanzbehördlichen Instanzenzug bis zur Rechtskraft des Abgabenbescheids zugunsten des Abgabenpflichtigen ändert, steht dem Schädiger, weil insoweit der Schaden nachträglich wieder weggefallen ist, gegen den Geschädigten ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch zu.

Rückverweise