RS0123237 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Mit der UrhG-Novelle 2003 ging eine inhaltliche Erweiterung des § 41 UrhG einher, indem die Beschränkung auf Beweiszwecke entfiel und die zulässige freie Werknutzung auf parlamentarische Verfahren ausgedehnt wurde.
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