JudikaturOGH

RS0123336 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2008

Unter welchen Voraussetzungen von einer gröblichen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht im Sinne des § 143 Abs 1 ABGB auszugehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Insbesondere sind die Dauer der Pflichtverletzung, das bisherige Verhalten des zum Unterhalt Verpflichteten und die Gründe für die Nichterbringung abzuwägen.

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