Die in §82 AußStrG angeführten Abstammungsverfahren schließen Begründung und Beseitigung der Mutterschaft zweifelsfrei ein.
Rückverweise
…Begehren auf Feststellung der Mutterschaft zu einem Kind ist nach der Rechtsprechung zulässig; darüber ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden ( 3 Ob 229/07h = RS0122958 ; Höllwerth in KBB 7 § 143 Rz 3). [10] 2.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen den beiden Antragstellerinnen als Mutter und Tochter sind infolge…