JudikaturOGH

RS0122915 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2007

Im Fall, dass ein Sachverständiger seine Gebühren pauschal geltend macht, darf das Gericht nicht mit willkürlicher Aufteilung der begehrten Pauschalgebühr auf die einzelnen Gebührenbestandteile vorgehen, sondern muss vielmehr den Sachverständigen nach §39 Abs1 GebAG zu einer Aufgliederung auffordern.

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