JudikaturOGH

RS0122891 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2024

Räumungsklagen sind nur dann als Bestandstreitigkeiten anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren (s etwa 7 Ob 152/99z) und dieses Verhältnis auch tatsächlich bereits in der Klage behauptet wurde.

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