JudikaturOGH

RS0123019 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2011

Eine beim Gerichtskommissär vor der Einantwortung zu Protokoll gegebene Vereinbarung im Sinn einer Übertragung von Nachlassliegenschaften an Zahlungs Statt zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen bedarf der Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts nach § 810 Abs 2 ABGB. Deren Fehlen steht der Bewilligung des Grundbuchsgesuchs entgegen.

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