JudikaturOGH

RS0122711 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Dezember 2007

Übersicht der Entscheidungen zu § 66 AußStrG 2005

A) Revisionsrekursgründe (Abs 1):

I) Nichtigkeit

A. Nichtigkeitsgründe (Z 1):

1. Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges

a. Außerstreitverfahren: Streitverfahren

b. Außerstreitverfahren: Exekutions- und Insolvenzverfahren

c. Außerstreitverfahren: Verwaltungsverfahren

2. inländische Gerichtsbarkeit, Auslandsbeziehung, IPR

3. Rechtskraft (siehe auch § 43 AußStrG 2005)

a. Einmaligkeitswirkung (ne bis in idem)

b. Bindungswirkung

4. Entscheidung trotz Zurückziehung unter Anspruchsverzicht

5. sachliche Unzuständigkeit

6. Unüberprüfbarkeit der Entscheidung, qualifizierte Begründungsmängel

7. Verletzung des rechtlichen Gehörs

8. Mangel der (gesetzlichen) Vertretung; Prozessfähigkeit

9. Keine mündliche Verhandlung trotz gesetzlicher Anordnung

10. Ausgeschlossener, abgelehnter Richter

11. Gerichtsbesetzung

a. Richter: Rechtspfleger

b. Geschäftsverteilung

c. Sonstiges

12. Sonstiges

B. Wahrnehmung der Nichtigkeitsgründe durch den OGH

II) Verfahrensmängel (Z 2)

A. Einzeltatbestände

1. Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes

a. Ergänzende Feststellungen

b. Abgehen von den erstrichterlichen Feststellungen

c. Sonstiges

2. Zuspruch eines plus, minus oder aliud (vgl § 405 ZPO)

3. Verschiedenes

B. Verfahrensfragen, insb. Wahrnehmung von Verfahrensmängeln durch den OGH

III) Aktenwidrigkeit (Z 3 - siehe bei § 503 Z 3 D ZPO)

IV) Rechtsrüge (Z 4)

A. Allgemeines

B. gesetzmäßige Ausführung

C. Abgrenzung Rechtsfrage: Tatsachenfeststellung

D. Sonstiges; Einzelfälle

V) Unanfechtbare Beweiswürdigung

B) § 66 Abs 2 AußStrG 2005 - Neuerungsverbot

Informationen zu § 66 AußStrG 2005:

Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu § 16 AußStrG (1854) (RS0102100) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.

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