Dauerinvalidität in der Unfallversicherung liegt vor, wenn die Invalidität auf Lebensdauer feststeht oder nach dem ärztlichen Wissensstand zur Zeit der Beurteilung und der Erfahrung des Arztes die Prognose besteht, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Invalidität lebenslang andauern wird.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden