JudikaturOGH

RS0122717 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. März 2025

Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der einem Kanzleiangestellten (oder einem bereits geprüften Rechtsanwaltsanwärter) für einen bestimmten Tag angeordnete, bloß manipulative Vorgang der Postaufgabe eines Schriftstückes tatsächlich erfolgt. Einer weiteren Kontrolle bedarf es nicht.

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