5Ob173/16a—OGH Entscheidung
22. November 2016
…Veränderungen, die über den Erhaltungszweck nicht hinausgehen. Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung kann der Verwalter eigenständig auch ohne Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft setzen (RIS Justiz RS0083550 [T7]; RS0122841), solange kein gegenteiliger Mehrheitsbeschluss vorliegt. Über Veränderungen an den allgemeinen Teilen der Liegenschaft, die über die in § 28 genannten Angelegenheiten hinausgehen, wie etwa…