JudikaturOGH

RS0122820 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2007

§158 AußStrG stellt auf den unbekannten Erben oder Noterben ab und nicht auf den bekannten Noterben, der unbekannten Aufenthalts ist und für den gemäß § 156 AußStrG ein Abwesenheitskurator bestellt wurde.

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