JudikaturOGH

RS0122696 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2007

Bei der Bestimmung des § 1b Abs 2 IESG handelt es sich um eine rein ziffernmäßige Begrenzung des Insolvenzausfallgelds für zum Stichtag noch aushaftende Übertragungsbeträge.

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