JudikaturOGH

RS0122688 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 2007

§ 6a SV-EG ist auch bei Erhöhung der Alterspension bei Aufschub der Geltendmachung des Anspruches nach § 261c ASVG anzuwenden. Die Überschrift „Zulage zu Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern und Waisen" bezieht nämlich nur auf § 6 SV-EG, nicht auch auf den erst später eingefügten § 6a SV-EG.

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