1Ob158/10g—OGH Entscheidung
15. Dezember 2010
…EUR durch das Erstgericht. § 11 RATG ist jedenfalls anzuwenden, weil der Rechtsmittelwerber keine Berufung in der Hauptsache, sondern lediglich Kostenrekurs erhob (RIS Justiz RS0122796). Bei einer Bemessungsgrundlage von demnach 5.201,28 EUR bedeutet die Abänderung ein Obsiegen der Beklagten mit dem zweiseitigen Rekurs im Ausmaß von 72,5 %. Unter…