JudikaturOGH

RS0122776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2016

Beim Einfahren von einem sich nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortsetzenden Radweg in eine Kreuzung verlässt der Radfahrer die Radfahranlage und hat daher dem Fließverkehr Vorrang zu geben.

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