JudikaturOGH

RS0122385 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2016

Die Schutzfähigkeit von zusammengesetzten Marken, etwa Werbeslogans, ist als bloß beschreibend nur dann zu verneinen, wenn der Satz oder Satzteil nur eine Aussage über die Ware oder Dienstleistung selbst enthält, die sie beschreibt.

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