JudikaturOGH

RS0122360 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. August 2007

Nach welchen Vorschriften sich Inhalt und Umfang sowie die gerichtliche Prüfung der Rechnungslegung des Sachwalters richten, bestimmt sich nach dem Beginn der Rechnungslegungsperiode. Dabei bilden Perioden, die mehr als ein Jahr umfassen, eine Einheit (hier: laufende Rechnung nach § 204 Abs 1 AußStrG idF KindRÄG 2001).

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