JudikaturOGH

RS0122303 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juli 2007

Muss der Eingangsbereich mit dem vorgenommenen Hausanschlag zwingend durchquert werden, um ein anderes Stiegenhaus zu erreichen, liegt ein Hausanschlag iSd § 24 Abs 5 WEG 2002 vor.

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