8ObA56/14i—OGH Entscheidung
25. August 2014
…pfänden, nicht zutrifft. Die in der außerordentlichen Revision zitierten Belegstellen beziehen sich nicht auf Abfertigungsrechte, sondern auf damit nicht vergleichbare Anwartschaftsrechte eines Nacherben (RIS Justiz RS0122250), eines Ehegatten an der Eigentumswohnung (RIS Justiz RS0107417), eines Vorbehaltskäufers (RIS Justiz RS0013509), weiters auf das Anwartschaftsrecht auf den Erwerb des bücherlichen Eigentums an einer…