JudikaturOGH

RS0122283 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juli 2007

Das nachträgliche Bekanntwerden eines Dienstgebers des Unterhaltsschuldners kann angesichts des in § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG geregelten Ausnahmetatbestandes (Erfolglosigkeit einer Exekution im Sinne des § 3 Z 2 UVG) auch nicht zur Einstellung von nach § 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüssen führen (wenn also ein Exekutionsversuch nur wegen dessen offenkundiger Aussichtslosigkeit unterbleiben konnte).

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