JudikaturOGH

RS0122256 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2007

Auch Ansprüche auf Geldersatz, die im Verfahren gemäß § 394 Abs 1 EO geltend zu machen sind, können durch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 378 Abs 1 iVm § 379 EO gesichert werden.

Rückverweise