RS0122165 – OGH Rechtssatz
Die Rechtsprechung, welche den Einzelrechtsnachfolgern der Hauptprozessparteien im Hinblick auf § 234 ZPO die aktive und passive Rechtsmittelklagelegitimation abspricht, kann jedenfalls nicht auf die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vergleiches übertragen werden.