JudikaturOGH

RS0122174 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juni 2007

Allein der Umstand, dass das Tätigwerden irgendeiner Person (direkt oder indirekt) der als „Dienstgeber" (Unternehmer) in Betracht kommenden Person zum Vorteil gereicht, reicht nicht aus, um den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 176 Abs 1 Z 6 ASVG auszulösen.

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