RS0122173 – OGH Rechtssatz
Das im vorliegenden Fall zu beurteilende Tätigwerden des Klägers (Schneiden einer Hecke unter einer Hochspannungsleitung, um den technisch notwendigen Abstand zu wahren) entspricht nicht einer betrieblichen Tätigkeit, wie sie sonst ein nach § 4 ASVG Versicherter ausübt.