JudikaturOGH

RS0122187 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2007

Vor Maßnahmen iSd § 35 Abs 1 GmbHG hat der Geschäftsführer der GmbH die Zustimmung der Gesellschafter einzuholen. Zu diesen Maßnahmen gehören auch außergewöhnliche Geschäfte.

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