RS0121964 – OGH Rechtssatz
Leistungen aus der Pensionsversicherung, die ein unterhaltsberechtigtes Kind auf Grund eines eigenen Anspruchs nach § 89 Abs 5 ASVG erhält, sind bei Berechnung des Unterhaltsvorschusses nach § 4 Z 3 UVG („Haftvorschuss") vom Richtsatz in Abzug zu bringen.